Artikel der Charta

Die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedüftiger Menschen

  • Sie soll die Rolle und die Rechtsstellung dieser Menschen und ihrer Angehörigen stärken und Informationen und Anregungen bei der Gestaltung des Hilfe- und Pflegeprozesses gewähren
  • Als Leitlinie ist sie bei uns im Leitbild enthalten,  ihr Inhalt wird hier in unserer Einrichtung gelebt und umgesetzt
  • Wesentlicher Baustein der von Bundesgesundheitsministern in Gang gesetzten Umsetzungsstrategie ist die Verbreitung dieser Artikel

Artikel 1 : Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe

Artikel 2: Körperliche und Seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit

Artikel 3: Privatheit

Artikel 4: Pflege, Betreuung und Behandlung

Artikel 5: Information, Beratung und Aufklärung

Artikel 6: Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft