Kosten

Das Heimentgelt oder die Heimkosten sind die Gesamtkosten, welcher ein Bewohner für seine Unterbringung und Versorgung aufzubringen hat. Die Ermittlung des Pflegesatzes unserer Einrichtung wird bestimmt durch die Vorgaben des Landespflegegesetzes des Bundeslandes Niedersachsen. Das Heimentgelt gliedert sich in 5 Bestandteile auf:

  • Pflegekosten gem. § 82 I Nr. 1 SGB XI
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung gem. § 82 II Nr. 2 SGB XI
  • Investitionskosten gem. § 82 II Nr. 1 und III, IV SGB XI – Vergütungsvereinbarung gem. § 76 II SGB XII
  • Besondere Komfortleistungen für Unterkunft und Verpflegung (§ 88 I Nr. 1 SBG XI)
  • zusätzlich pflegerisch – betreuende Leistungen (§ 88 I Nr. 2 SGB XI)

Die Pflegekosten sind je nach Pflegestufe unterschiedlich und decken die Personal- und Sachkosten für die Pflege ab. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung umfassen im Wesentlichen die Kosten für Wohnraummiete, Energiekosten, Ernährung, Reinigung usw. Die Investitionskosten umfassen die Kosten für die Instandhaltung und Werterhaltung der Pflegeeinrichtung.

Die Heimentgelte variieren in der Einrichtung, je nachdem ob Sie ein Einzelzimmer (Investitionskosten 21,31€ pro Tag und Zimmer), ein Doppelzimmer (Investitionskosten 16,97€ pro Tag und Bewohner) oder ein Familienzimmer wählen. Ergänzend verfügt unser Haus über Komfortzimmer, d.h. übergroße Zimmer, die Sie individuell wählen können.

Die Preise für Pflegesatz sowie U/V können Sie unter den folgenden beiden Links einsehen:

a) AOK Pflegenavigator: https://www.pflege-navigator.de/

b) BKK Pflegefinder: https://www.bkk-pflegefinder.de/preisvergleich/

Geben Sie hier bitte einfach unsere Postleitzahl ein (28259) und suchen Sie dann unser Haus Invita – Lebens- und Gesundheitszentrum. Hier können Sie ebenfalls die Preise anderer Einrichtungen einsehen. Bitte haben Sie Verständnis, dass ein direkter Vergleich nicht immer möglich ist, da die Zimmergrößen variieren (daher unterschiedliche Investitionskosten) und damit auch das Gesamtentgelt variiert. Über die BIVA finden Sie Informationen darüber, wie und nach welchen Kriterien Sie z.B. eine Einrichtung aussuchen können. Der Eigenanteil liegt bei uns im DZ bei 1.783,22 Euro sowie im Einzelzimmer bei 1.915,68 Euro im Monat von Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5.

Haben Sie Fragen? Sie dürfen uns jederzeit anrufen. Wir freuen uns auf ihre Fragen bzw. ihren angemeldeten Besuch.

Anmerkung: Die Berechnung der Entgelte erfolgt auf Basis von 30,42 Tagen. Bei ausschließlicher Ernährung mit ärztlich verordneter Sonden Ernährung werden anteilige Verpflegungskosten erstattet.