Hygiene- und Besucherkonzept

Konzept zur Ermöglichung von Besuchen in stationären Pflegeeinrichtungen gemäß Bremer Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona Virus – für WH CARE Bremen Huchting GmbH Haus Invita, Kirchhuchtinger Landstr. 79-81, 28259 Bremen.

Allgemeine Grundsätze:

  • Der Besuch findet ausschließlich im Bewohnerzimmer, Gartenanlage oder außer Haus statt. Unter Beachtung der Abstands – und Hygienerichtlinien besteht darüber hinaus die Möglichkeit mit den Bewohnern das Gelände zu verlassen. (Spaziergänge, Einkäufe etc.)
  • Nach der Anmeldung begeben Sie sich unmittelbar auf dem direkten Weg zum Besuchsort und vermeiden jeden Kontakt zu anderen Bewohnern.
  • Der Besuch in Bewohnerzimmer ist unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln und dem Tragen eines Mund-Nasen Schutzes gestattet.
  • Ehepartner und engste Familienangehörige müssen den Abstand von 1,5 Metern nicht einhalten, wenn sie einen Mund -Nasen- Schutz tragen und sich die Hände desinfizieren.
  • Der Besuch kann täglich wechseln und ist nicht auf eine Person beschränkt. Die Besuchsdauer ist unbegrenzt.
  • Ein Besuch von Bewohnerinnen und Bewohnern in Doppelzimmerbelegung, ist im Zimmer nicht gestattet. Es muss ein Besuchsraum genutzt werden. Bitte erfragen Sie selbigen bei der Einrichtungsleitung.
  • Die Kontaktaufnahme zwischen Besucher und Bewohner erfolgt in Begleitung des Personals. Der Besucher darf das Bewohnerzimmer nicht selbständig verlassen. Zum Verlassen des Zimmers muss der Besucher die Klingelanlage betätigen, das Personal begleitet den Besucher zum Ausgang.
  • Es obliegt der individuellen Entscheidung der Einrichtung, ob Besuche mit dem aktuellen Gesundheitszustand des Bewohners vereinbar sind. Bei Hochrisikobewohnern (z.B. Aktuelle Krebstherapie, Fortgeschrittene Lungenerkrankungen, z.B. COPD etc.) sollte auf Besuche weiterhin verzichtet werden.
  • Die Abstandsregeln sind einzuhalten und zu vermeiden körperlicher Kontakt, Händeschütteln, Umarmungen und Küsse auszutauschen. Es ist immer auf den Mindestabstand von >1,5 – 2,0m zu achten.
  • Besucher werden über persönliche Schutz- und Hygienemaßnahmen aufgeklärt und angehalten, diese dringend einzuhalten. Die Hygienemaßnahmen orientieren sich an den Empfehlungen vom Robert-Koch-Institut und an den Anforderungen der Gesundheitsämter. Der aufgeführte Standard (Checkliste) des Gesundheitsamtes Bremen ist verbindlich anzuwenden und zu dokumentieren.
  • Es ist bei jedem Betreten und Verlassen der Einrichtung eine Händedesinfektion mit mindestens bedingt viruzid wirkendem Händedesinfektionsmittel durchzuführen. Selbiges finden Sie in den Spendern am Ein- und Ausgang. Bei Bedarf, sprechen Sie die Mitarbeiter an.
  • Das Mitbringen oder Verzehren von Lebensmitteln oder Getränken, ist während des Besuches nicht gestattet.
  • Der Besuchstermin ist vorab und frühzeitig zu klären, spontane Besuche ohne vorige Absprache mit der Einrichtung sind nicht gestattet.
  • Jeder Besucher hat sich direkt bei Betreten der Einrichtung anzumelden und sich zu registrieren .Bei Betreten und Verlassen der Einrichtung werden Besucher mit Besuchsdatum, Besuchername sowie Kontaktdaten erfasst. Eine Einweisung und Aufklärung in die Hygienerichtlinien erfolgt durch einen Mitarbeiter. Die Daten werden 14 Tage nach Außerkrafttreten dieser Verordnung gelöscht.
  • Die Einrichtungsleitung entscheidet im individuellen Fall, ob Besuche in der Einrichtung möglich sind. Durch diese Empfehlung ergibt sich keine Verpflichtung zur Umsetzung von Besuchskonzepten. Die Entscheidung kann bei Veränderung der Situation jederzeit angepasst werden. Besucher werden in die Besuchsgruppen A-E eingeteilt und haben die Voraussetzungen zu erfüllen. Sollten Sie nicht wissen, in welchen Bereich Sie fallen, erfragen Sie dies bitte bei den Mitarbeitern.
  • Es ist jederzeit den Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Haus Invita zu leisten, ansonsten kann vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden, bis hin zu Betretungsverboten oder sogar Anzeigen.
  • Es wird verpflichtend darauf hingewiesen, dass nur direkte Wege in der Einrichtung genutzt werden dürfen. Kontakte zu anderen Bewohnerinnen und Bewohnern, als die, die dem Haus bekannt gemacht wurden, sind strengstens untersagt!
  • Externe Dienstleister wie Therapeuten, Fußpfleger und Friseure müssen eine Behandlungsdokumentation sowie eine Behandlungserklärung für körpernahe Dienstleistungen in Pflegeeinrichtungen führen.
  • Externe Dienstleister, die im Haus eine Leistung erbringen, müssen ein Schutz – und Hygienekonzept (nach RKI – Richtlinien COVID – 19 Schutz – und Hygienemaßnahmen bei körpernahen Dienstleistungen) vorlegen.
  • Externe Dienstleister werden vor der Behandlung von Bewohnern in die erforderlichen Hygienemaßnahmen eingewiesen
  • Nutzung der öffentlichen Toiletten ist nur eingeschränkt möglich um Laufwege minimal zu halten. Bitte nutzen Sie in erster Linie das WC auf dem Bewohnerzimmer.