Pflege

 

Verhinderungspflege

Auszeiten für pflegende Angehörige

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI ist auch eine Leistung der Pflegeversicherung.
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr. Ist eine Notsituation entstanden und es muss sehr schnell gehen, dann ist Verhinderungspflege auch in unserer Einrichtung mit Kurzzeitpflege oder vollstationärer Pflege möglich. Die Finanzierung der Pflege bleibt gesichert, denn Leistungen der Kurzzeitpflege und Leistungen der Verhinderungspflege sind kombinierbar.

Behandlungspflege

Die medizinische Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin von Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege durchgeführt werden. Darunter fallen Tätigkeiten wie die Wundversorgung, der Verbandswechsel, die Medikamentengabe, die Dekubitusbehandlung oder die Blutdruck- und Blutzuckermessung.

Grundpflege

Unter Grundpflege versteht man die pflegerische Versorgung eines Menschen, der vorübergehend oder dauerhaft nicht alleine seine alltäglichen Grundverrichtungen bewältigen kann.
Der Pflegebedürftige ist dann auf die Unterstützung durch eine Pflegeperson angewiesen. Die Pflegeperson übernimmt im Rahmen der Grundpflege stellvertretend die Handgriffe, die der Betroffene nicht mehr alleine schafft, und unterstützt und fördert ihn bei dem, was er selbst ganz gut hinbekommt. Das ist besonders dann wichtig, wenn die pflegebedürftige Person besonders beeinträchtigt ist, z. B. wenn ein Pflegebedürftiger bettlägerig ist und deshalb alle Grundverrichtungen wie Waschen, Essen und Ausscheiden im Bett stattfinden müssen.

Soziale Betreuung

Unsere soziale Betreuung soll, die sozialen, seelischen und kognitiven Bedürfnisse unserer Bewohner unterstützten und die Möglichkeiten der persönlichen Lebensgestaltung ermöglichen. Die soziale Betreuung ist in unserem Haus ein fester Bestandteil der Tagesstruktur und somit eine Kernaufgabe. Sehr wichtig dabei ist für uns die Bedeutung eines ganzheitlichen Ansatzes, der den Bewohner in seiner Persönlichkeit berücksichtigt.
In Bezug auf die Lebensqualität hat die soziale Betreuung für unsere Bewohner einen hohen Stellenwert.
Im Vordergrund stehen dabei, die Erhaltung bestehender, die Förderung neuer und der Ersatz verlorener Beziehungen und Fähigkeiten.
Kernpunkte hierbei sind:

  • Tagesstrukturierung
  • Erhaltung des derzeitigen Selbsthilfe Status
  • Unterstützung bei der zeitlichen und örtlichen Orientierung
  • Aktivierung und Mobilisierung in den Aktivitäten des täglichen Lebens
  • Erhaltung der Wahrnehmungsfähigkeit
  • Abbau von Depression, Aggression, Gereiztheit, motorische Unruhe und Angstzuständen

Ein fester Wochenplan bietet Orientierung und schafft Abwechslung im Alltag. Viele verschiedene Angebote werden gern von unseren Bewohnern wahrgenommen.
Folgende kreative Gruppenangebote beinhaltet unser Wochenplan:

  • Gesprächskreise
  • Bewegungsrunden, Gymnastik
  • Spielnachmittage
  • Gedächtnistraining
  • Zusätzlich wird Sitztanz, Bingo
  • Jahreszeitliches Gestalten

Wir betrachten Soziale Betreuung nicht als isolierte Aufgabe, sondern als Bestandteil der Arbeit aller Mitarbeiter der Einrichtung.
Unser Ziel ist die Vernetzung der Anstrengungen aller Leistungsbereiche.

Stationäre Pflege

Wir pflegen professionell, geprägt durch ganzheitliches Denken und Handeln. So wollen wir die physischen, psychosozialen, kulturellen sowie geistigen Bedürfnisse unserer Bewohner achten. In der stationären Pflege, aber auch in den anderen Bereichen pflegen wir unsere Bewohner nach ihren ganz persönlichen Bedürfnissen und Fähigkeiten. Mit jedem neuen Tag nutzen wir die Möglichkeit das Leben unserer Bewohner lebenswerter zur gestalten. Mit unserer Leidenschaft unterstützen wir Bewohner insbesondere an der Teilhabe am öffentlichen Leben. Neben der Förderung positiver Emotionen wie Freude, Spaß, Dankbarkeit, Interessenförderung, Inspiration, Erstaunen usw. fördern wir ebenfalls die Selbstwirksamkeitserwartung mittels unterschiedlicher Aktivitäten, Interventionen sowie Beschäftigungen. Wir knüpfen neue Beziehungen und schaffen insbesondere wieder eine Sinnhaftigkeit für das „Warum“ im hohen Alter in unseren Lebens- und Gesundheitseinrichtungen.

Ziel unseres integrierten Versorgungskonzeptes ist es, erkrankten, behinderten und hochbetagten Menschen ein größtmögliches Maß an selbständiger Lebensführung zu ermöglichen. Die Grundlage für alle pflegerischen Handlungen ist ein humanistisches Menschenbild, das sich in unserer Unternehmensphilosophie widerspiegelt.

Durch regelmäßige Besprechungen ist ein steter Informationsaustausch gewährleistet. Wir arbeiten in allen Bereichen offen, ehrlich und mit gegenseitigem Respekt. Deshalb sind wir sowohl für Anregungen und Ideen als auch für Kritik jederzeit dankbar. Nur durch die gut organisierte und harmonische Zusammenarbeit aller Abteilungen unseres Hauses wird den Bewohnern und Bewohnerinnen eine gleichbleibend gute Versorgung ermöglicht.

Wir gewährleisten eine fachlich kompetente und angemessene Pflege, die nach den anerkannten pflege- und medizinwissenschaftlichen Erkenntnissen sowie allen gesetzlichen Vorgaben wirtschaftlich vertretbar umgesetzt wird. Aber nicht Pflichterfüllung, sondern die Erhaltung der Menschenwürde im hohen Alter, die Förderung der Gesundheit, des Lebens und der Glückseligkeit treiben uns jeden Tag an, unsere Dienstleistungen zu leben.

Neben der stationären Pflege bieten wir Betreuungsleistungen, Unterkunft und Verpflegung sowie Zusatzleistungen an. Alle Leistungen stehen in enger Verbindung mit dem Ziel das subjektive Wohlbefinden (Lebenszufriedenheit) des Bewohners zu steigern.

Kurzzeitpflege

Zu Gast bei Freunden

Entlastung für pflegende Angehörige und ein Tapetenwechsel für Pflegebedürftige: Die Möglichkeit der Kurz-zeitpflege kann für beide Parteien in Veränderungsphasen (nach Krankenhausaufenthalt, wenn die Pflege zu Hause noch nicht möglich ist, in Feriensituationen)) eine sichere Betreuungsform und eine Entlastung der Pflegesituation darstellen.

Die Kurzzeitpflege ist eine Form der vollstationären Pflege. Sie ist auf maximal acht Wochen im Jahr begrenzt und soll zumindest für diese kurze Zeit zur Entlastung der pflegenden Angehörigen beitragen. So wird die Kurzzeitpflege für gewöhnlich im Anschluss an eine stationäre Behandlung bzw. nach einem Krankenhausaufenthalt in Anspruch genommen. Sie wird auch dann genutzt, wenn die häusliche bzw. teilstationäre Pflegesituation zeitweise zur Überforderung wird.

Kurzzeitpflege dient dazu, Krisensituationen zu überbrücken sowie Sicherheit und Entlastungsräume für Sie als pflegenden Angehörigen zu schaffen. Dazu haben Sie im Rahmen der Kurzzeitpflege den Anspruch auf eine maximal achtwöchige, bezuschusste, vollstationäre Pflege. Für diese Form der Pflege sind in unseren Häusern eigentlich immer Plätze frei.

Wir beraten Sie gern über die genauen Modalitäten und die Möglichkeit von Zuschüssen.

Dauer der Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege ist auf eine Dauer von 56 Tagen im Jahr beschränkt. Für diese Zeit übernehmen die Pflege-kassen die Kosten einer stationären Unterbringung. Die Kurzzeitpflege kann zusätzlich mit der Verhinde-rungspflege kombiniert werden.

Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege? Im Gegensatz zur Verhinde-rungspflege ist eine Kurzzeitpflege zu Hause nicht möglich. Kurzzeitpflege kann laut Definition nur in einer entsprechenden Pflegeeinrichtung wie einem Pflegeheim oder unserem Lebens- und Gesundheitszentrum durchgeführt werden.

Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege?

Anspruch auf Kurzzeitpflege haben alle anerkannten Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pfle-gegrad 4 und Pflegegrad 5 sowie Menschen, die durch eine Krankheit oder einen Unfall plötzlich pflegebe-dürftig sind und Kurzzeitpflege benötigen.

Was kostet eine Kurzzeitpflege?

Grundsätzlich setzen sich die Kosten für eine stationäre Kurzzeitpflege aus den üblichen drei Hauptposten einer Pflegeheimunterbringung zusammen:

  • Unterbringung und Verpflegung
  • Investitionskosten (Instandhaltung etc.)
  • und Pflegekosten

Die Pflegekassen bezuschussen im Rahmen einer Kurzzeitpflege die anfallenden Pflegekosten mit einem Pauschalbetrag von 1.774 Euro. Dieser wird unabhängig vom Pflegegrad bezahlt, aber erst ab Pflegegrad 2. Menschen ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Kurzzeitpflege in Höhe von 1.774 Euro pro Jahr plus 100 Pro-zent des nicht genutzten Budgets der Verhinderungspflege, d. h. insgesamt bis zu 3.386 Euro pro Jahr.